Das neue Gesetz

Auto-Kindersitz bis 12 Jahre

Ab 1. April 2010 müssen Kinder unter 12 Jahren im Auto in einem speziellen Kindersitz sitzen, sofern sie kleiner sind als 1.50 Meter.

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So hat es der Bundesrat kürzlich im Interesse der Verkehrssicherheit entschieden. Die Altersgrenze wurde von 7 auf 12 Jahre erhöht.

Je nach Gewicht muss das Kind in einer Babyschale, auf einem Kindersitz oder einem speziellen Sitzpolster sitzen. Die entsprechenden Vorrichtungen müssen die Sicherheitsstandards des Uno-Abkommens in der Version 03 erfüllen (UN-ECE, Nr. 44). Die Angabe dazu findet sich auf der Etikette des Kindersitzes. Die älteren Versionen 01 und 02 dürfen ab dem 1. April 2010 nicht mehr verwendet werden.

Bei Zuwiderhandlung riskiert man eine Busse von 60 Franken. Kinder, die grösser als 1.50 Meter oder älter als 12 Jahre sind, dürfen sich wie Erwachsene mit den normalen Gurten sichern.

Ab 1. August 2012 sind Kinder auch in Schulbussen besser geschützt, zumindest in neuen. Es stehen geprüfte Kindersitze zur Verfügung, oder es sind spezielle Sitzplätze im Bus montiert. Bereits in Gebrauch stehende Schulbusse müssen aber nicht nachgerüstet werden.

Art. 3a Abs. 4 der Verkehrsregelnverordnung (VRV)

 

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